Die Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt

Bei der schriftlichen Überprüfung müssen 60 Multiple Choice Fragen innerhalb von zwei Stunden beantwortet werden. Davon müssen mindestens 75% (45 Fragen) richtig beantwortet werden.

Die mündliche Überprüfung folgt in der Regel ein paar Wochen nach der bestandenen schriftlichen Prüfung und dauert meist zwischen 30 und 60 Minuten.

Fällt man nach bestandener schriftlicher Prüfung bei der mündlichen durch, so muss man beide Prüfungen noch einmal machen.

Die Gebühren für die Prüfung variieren je nach Bundesland, Stadt, oder Landkreis und betragen ca. € 450 – 750,-.

In der Regel finden die Prüfungen zweimal jährlich (im März und Oktober) statt.

In Hessen kann die Prüfung dreimal wiederholt werden.

Die Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt ist in erster Linie eine Prüfung in Schulmedizin und Gesetzeskunde.

Die Überprüfung soll sicherstellen, dass der angehende Heilpraktiker
keine Gefahr für seine Patienten darstellt.

Dem Prüfling müssen Anatomie, Physiologie, eine Vielzahl von Krankheiten, Notfallmaßnahmen, körperliche Untersuchungstechniken sowie die gesetzlichen Grundlagen, Einschränkungen und Pflichten des Heilpraktikers bekannt sein.

Naturheilkundliche Themen gehören in der Regel nicht (oder nur marginal) zu den Prüfungsinhalten.
Es gelten für die Durchführung und Inhalte der Heilpraktikerprüfung sogenannte Richtlinien. Die Gesundheitsämter haben einen enormen Spielraum in der Auslegung dieser Richtlinien. So kann zum Beispiel jedes Gesundheitsamt entscheiden, wie viele Prüflinge es pro Prüfung zulässt, woraus unter Umständen lange Wartezeiten resultieren können.

Deshalb sollte man sich sicherheitshalber schon im Herbst bei seinem Gesundheitsamt nach Anmeldefristen für einem Prüfungstermin für die März-Prüfung im Folge-Folge-Jahr erkundigen.

Auch wer unter welchen Voraussetzungen zur Prüfung zugelassen wird, wenn der Wohnort nicht im Zuständigkeitsbereich des Amtes liegt, kann jedes Amt für sich selbst festlegen. Manche Ämter akzeptieren jeden, manche nahezu keinen. Meist gilt das Erstwohnsitzprinzip.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt:

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Anerkannter Hauptschulabschluss
  • Zur Ausübung des Berufs Heilpraktiker ausreichende körperliche- und geistige Gesundheit
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Wohnsitz in Deutschland (manchmal auch EU)
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